Einjähriges Naturschutzförderpaket des Landes NRW
Feldvogelinsel im Acker
- Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. bzw. Datum des Vertragsabschlusses bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht, spätestens bis zum 01.10.
- mindestens 3 Feldvogelbrutpaare bzw. Reviere einer oder mehrerer Arten auf der Insel (als Beleg für ein Brutpaar reichen die revieranzeigenden Verhaltensweisen wie Gesang oder Balz) (Arten der Anlage 2: Austernfischer, Fasan, Feldlerche, Goldammer, Großer Brachvogel, Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn, Rohrweihe, Schafstelze, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenpieper)
- Verzicht auf Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- eventuelle Pflanzenschutzmaßnahmen (Entfernen von problematischen Ackerunkräutern) dürfen nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Abstimmung mit der örtlich zuständigen Gebietsbetreuung (Biologische Station GT/BI im Kreis Gütersloh und Bielefeld sowie Untere Naturschutzbehörde) vorgenommen werden
- die von der Bewirtschaftungsruhe betroffene Feldvogelinsel umfasst einen 0,5 - 1,0 ha (in fachlich begründeten Ausnahmefällen bis 2,0 ha) großen Teil-Schlag innerhalb des Schlages und haben zu Beginn der Brutzeit sehr lückige bis keine Vegetation und eine Mindestbreite von 50 m
- der Abstand der nicht bewirtschafteten Feldvogelinsel zu vertikalen Strukturen (Gebäude, Büsche, Bäume mit einer Mindesthöhe von 5 m) beträgt mindestens 50 m (ein verringerter Mindestabstand ist in begründeten Einzelfällen möglich)
- auf dem bewirtschafteten Restschlag werden markierte Nester vor Bearbeitungsverlusten bewahrt
- Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr
Silomais | 1.366,- € / ha und Jahr |
Körnermais | 1.479,- € / ha und Jahr |
Zuckerrüben | 1.831,- € / ha und Jahr |
Ackerrüben | 663,- € / ha und Jahr |
Futtererbsen | 661,- € / ha und Jahr |
Sommergetreide (Weizen, Gerste, Hafer) | 592,- € / ha und Jahr |
Braugerste | 1.055,- € / ha und Jahr |
Anträge für die Maßnahme können auf der Seite der
Bezirksregierung Detmold NRW heruntergeladen werden!
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023
Neben der Anpassung der flächenbezogenen Direktzahlungen gibt es mit der Konditionalität neue Anforderungen und Auflagen sowie mit den Öko-Regelungen (ECO-Schemes), den geänderten Agrarumweltmaßnahmen und angepasstem Vertragsnaturschutz neue Möglichkeiten im Bereiche der Biodiversität.
Konditionalität
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW)
Mit der Konditionalität werden verpflichtende Anforderung und Auflagen festgelegt, die an den Bezug der Basisprämie bzw. der Einkommensstützung eines jeden Landwirtes gekoppelt werden. Sie gelten auch für Biobetriebe und Kleinunternehmer. Die Konditionalität beinhaltet die Anforderung des früheren Cross Compliance (CC) und Greenings.
Die Konditionalität setzt sich zusammen aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und aus den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Für den Kiebitz sind insbesondere folgende GLÖZ-Standards von Bedeutung:
- Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1)
- Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2)
- Fruchtwechsel (GLÖZ 7)
- Mindestanteil von 4 % nichtproduktiver Flächen (GLÖZ 7)
Öko-Regelungen / ECO-Schemes
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW)
Öko-Regelungen sind freiwillige Umweltleistungen:
1. Bereitstellung von Flächen, um Biodiversität und Erhalt von Lebensräumen zu verbessern
- freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
- Anlage von Blühflächen und –streifen auf Ackerland nach Bereitstellung nichtproduktiver Flächen
- Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen
- Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
2. Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau mit einem Mindestanteil von 10 % für Leguminosen und
mindestens fünf Hauptfruchtarten
3. Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland
4. Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
5. Extensive Bewirtschaften von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens
vier regionalen Kennarten
6. Bewirtschaften von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.
7. Anwenden von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen
auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten.
Agrarumweltmaßnahmen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW)
Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein Baustein des „NRW-Programms Ländlicher Raum". Mit der Honorierung von besonders umweltverträglichen Anbauverfahren in der Landwirtschaft werden die Verbesserung und der Erhalt der Biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft gefördert. Die Teilnahme an den Maßnahmen erfolgt freiwillig und über mindestens fünf Jahre. Mögliche Mehraufwendungen und Mindererträge werden finanziell ausgeglichen.
- Anlage von Uferrandstreifen (Nr. 9)
- Anlage von Erosionsschutzstreifen (Nr. 10)
- Anlage mehrjähriger Buntbrachen (Nr. 11)
Vertragsnaturschutz NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Im Rahmen des „NRW-Programms Ländlicher Raum" werden Maßnahmen zur naturschutzgerechten Nutzung von Äckern / Ackerstreifen zum Schutz spezieller Arten und Lebensgemeinschaften der Äcker sowie Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünland, Maßnahmen zur Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen und Pflegemaßnahmen von Hecken gefördert.
Es bestehen Förderkulissen, die nach dem jeweiligen Ziel ausgerichtet sind.
Ziel ist, die landwirtschaftliche Nutzung über die gute fachliche Praxis hinaus im Sinne des Naturschutzes anzupassen. Bei der freiwilligen Teilnahme an den mindestens fünfjährigen Maßnahmen werden mögliche Mehraufwendungen und Mindererträge finanziell ausgeglichen. Mit der Verbesserung der Lebensräume und der Förderung ausgewählter Arten sollen die Ziele des europäischen Naturschutzes (Natura 2000) unterstützt werden.
Extensive Ackernutzung (LANUV NRW)
- Stehenlassen von Raps- oder Getreidestoppeln - außer Mais (250,- € / Jahr und ha)
- Ernteverzicht von Getreide (2.240,- € / Jahr und ha)
- doppelter Saatreihenabstand im Wintergetreide (1.100,- € / Jahr und ha)
- doppelter Saatreihenabstand im Sommergetreide (1.445,- € / Jahr und ha)
- Verzicht von Insektiziden und Rodentiziden (295,- € / Jahr und ha)
- selbstbegrünte Ackerbrache (1.600,- € / Jahr und ha)
- angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder -flächen (1.530,- € bis 2.000,- € / Jahr und ha)
Weitere Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünland, bzw. zur Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen und Pflegemaßnahmen von Hecken siehe LANUV NRW!