Zwergfledermaus

(Pipistrellus pipistrellus)
Lebensraumansprüche

Die Zwergfledermaus kommt in einem breiten Spektrum von Lebensräumen vor. Sie lebt in Innenstädten, ländlichen Siedlungen, Parks aber auch in Wäldern. Als Jagdgebiete werden Laub- und Mischwälder sowie Feldgehölze und Gewässer bevorzugt aufgesucht. Sie ist ein typischer Kulturfolger und bezieht ihre Sommerquartiere und Wochenstuben gerne an oder in Gebäuden. Hier sucht die Zwergfledermaus meist Hohlräume hinter Verkleidungen, Rollädenkästen, unter Dachpfannen und in Zwischendächern auf. Manche Tiere siedeln sich in Felsspalten und sogar hinter abstehender Rinde von Bäumen an. Das Winterquartier befindet sich meistens in Gebäuden aber auch in Felsspalten, Kellern, Tunneln und Höhlen.


 
Verhalten und Fortpflanzung: Paarungszeit: September, Wochenstubenzeit: Mai - August, Geburt: Juni - Juli, 1-2 Jungtiere, Ausflug der Jungtiere aus dem Quartier: ab 4-6 Wochen. Bekannt sind Einflüge in Häuser bei strengem Frost oder im August durch gekippte oder geöffnete Fenster.

Sonstige Ansprüche: Die Zwergfledermaus jagt meist in einer Höhe von 2-6 Metern und erbeutet jegliche Art von kleineren Fluginsekten. Bis zu 800 Mücken können von einem Tier in einer Nacht gefressen werden.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

Die Zwergfledermaus ist wohl die häufigste Fledermausart in NRW. Die Bestände scheinen stabil bis zunehmend zu sein.
Sie ist im gesamten Kreisgebiet verbreitet. Es sind Wochenstuben mit mehr als 100 Tieren aus dem Kreis Gütersloh bekannt.

Hilfsmaßnahmen

  • Erhalt bestehender Quartiere und Lebensräume: Der Instandhaltung von Gebäudequartieren steht beim Schutz der Zwergfledermaus an erster Stelle. Wichtig ist der Erhalt von Spalten, Hohlräumen und Einflugmöglichkeiten sowie das Öffnen von Dachböden und die Anbringung von in die Fassade eingelassenen Verstecken.

  • Auf die Verwendung von chemischen Holzschutzmitteln in Gebäudequartieren sollte verzichtet werden.

  • Zudem ist der Schutz der Winterquartiere wichtig. Daher sollten in Stollen, Höhlen oder Kellern, in denen sich Winterquartiere befinden, Störungen vermieden und der Zugang für die Fledermäuse nicht verschlossen werden. Eine Anbringung von Fledermausgittern ist ratsam.

  • Förderung von extensiver Landwirtschaft mit kleinstrukturierten und beweideten Grünlandflächen sowie geschützten Feuchtgebieten.

  • Keine Windkraftanlagen in der Nähe von Wochenstuben.

  • Aufhängen von Nistkästen: Zwergfledermäuse beziehen gerne Mehrspaltkästen. Beim Aufhängen ist zu beachten, dass die Einflugöffnung nicht zu groß ist. 25 mm reichen aus.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

§§ streng geschützt; FFH-RL Anhang IV; Rote Liste NRW (2011) * "nicht gefährdet"

  • Verlust der Winter-Gebäudequartiere durch Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von Dachböden und Kirchtürmen; Verlust guter Nahrungsreviere durch Beseitigung von Hecken oder Waldrändern

  • Lebensraumzerschneidung durch Bebauung (Siedlungen, Straßen)

  • Vergiftung durch Holzschutzmittel- und Pestizidnutzung

  • Durch die Nähe zu Gebäuden und Hofstellen Gefährdung durch Hauskatzen

  • Windkraftanlagen im Bereich von Wochenstuben und Winterquartieren