Breitflügelfledermaus

(Eptesicus serotinus)
Lebensraumansprüche

Die Breitflügelfledermaus bevorzugt eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft, vornehmlich in der Nähe von Siedlungen und Gehöften. Die Wochenstuben befinden sich zumeist in Gebäuden, oft in ungenutzten Dachstühlen, hinter Fassadenverkleidungen oder in Zwischendächern und größeren Luftschächten. Vereinzelt nutzt die Breitflügelfledermaus auch Baumhöhlen oder größere Fledermauskästen als Wochenstube. Die Winterquartiere befinden sich oft in Gebäuden, z.B. in Zwischendecken isolierter Wände. Es werden aber auch trockene, kalte Spalten in Höhlen oder Stollen aufgesucht. Für die Jagd nutzt sie gut strukturierte Siedlungs- und Dorfränder, Parks, Streuobstwiesen, Viehweiden, Waldränder und Gewässer. Die Breitflügelflederaus meidet geschlossene Wälder weitgehend und jagt hier nur auf Lichtungen oder in Schneisen.



Verhalten und Fortpflanzung:
Paarungszeitraum: September und Oktober; Wochenstubenzeit: Mai - August, Geburt: Juni - August, meist 1 Jungtier, Ausflug der Jungtiere aus dem Quartier: Nach 4 – 5 Wochen.

Sonstige Ansprüche: Für ein ausreichendes Nahrungsangebot an Käfern, Nachtfaltern und anderen Insekten ist die Beweidung extensiven Grünlandes von großer Bedeutung.

Verbreitung im Kreis Gütersloh

In NRW außerhalb der stark walddominierten Bereiche weit verbreitet.
Im Kreis Gütersloh sind mehrere Wochenstuben bekannt.

Hilfsmaßnahmen

  • Erhalt bestehender Quartiere und Lebensräume: Da die Breitflügelfledermaus ihre Wochenstuben und Überwinterungsquartiere bevorzugt innerhalb von Gebäuden hat, sind der Erhalt und der Schutz der bekannten Gebäudequartiere von großer Bedeutung. Von großer Bedeutung sind nahrungsreiche Jagdreviere. Daher sollten extensive Agrarlandschaften, Streuobstwiesen, strukturierte Siedlungsränder und blütenreiche Gärten erhalten bleiben.

  • Schaffung neuer Quartiere: Als Spaltenquartierbewohner nehmen Breitflügelfledermäuse enge Hohlräume (z.B. hinter Verkleidungen) und kleine Öffnungen im Mauerwerk mit Zugang zu kleinen Hohlräumen an. Die Quartiere und ihre Ein- bzw. Auskriechöffnungen sollten für Fressfeinde (Katzen, Marder, Greifvögel, Eulen) nicht zugänglich sein. Außerdem ist ein möglichst konstantes Klima mit am Tage niedrigeren Temperaturen von Vorteil.

  • Aufhängen von Nistkästen: Zwar nehmen nur wenige Breiflügelfledermaus-Weibchen Nistkästen für die Bildung von Wochenstuben an, aber die Fledermauskästen dienen oftmals als Quartier für die Männchen und sind deshalb auch für die Breitflügelfledermaus geeignet. Beim Aufhängen ist zu beachten, dass die Einflugöffnung groß genug ist (> 26 mm beim Rundloch bzw. >15 mm beim Spalt) und nicht durch anfallenden Kot verdreckt wird.

  • Eine extensive Landwirtschaft, Anlage von Blüh- und Brachestreifen sowie blütenreiche Gärten sind zu fördern.

  • Vorsicht Tollwut: Ein Berühren von Fledermäusen sollte nur in Notfällen geschehen, z.B. bei geschwächten oder verletzten Tieren. Dazu unbedingt Handschuhe anziehen! Bei der Breiflügelfledermaus ist Vorsicht geboten, da bei dieser Art schon mehrfach Fledermaustollwut nachgewiesen wurde. Tollwut ist durch einen Biss (Speichel) auf den Menschen übertragbar und kann ohne Behandlung innerhalb weniger Tage zum Tode führen.

    Grundsätzlich gilt: Wird ein Mensch von einem Tier gebissen, sollte umgehend der Arzt aufgesucht werden.

Gefährdung und Gefährdungsursachen

§§ streng geschützte Art; FFH-RL Anhang IV; Rote Liste NRW (2011) „stark gefährdet“

  • Verlust der Tages- und Winterquartiere durch Gebäudesanierung
  • Gefährdung durch Pestizideinsatz
  • Verlust der Nahrungsgrundlage durch Rückgang des beweideten und extensiv genutzten Grünlandes